Freiwillige Feuerwehr Poysbrunn

Herzlich Willkommen

Auf diesen Seiten informiert die Freiwillige Feuerwehr Poysbrunn unter anderem über Einsätze, Übungen und Veranstaltungen, aber auch über die für die Bevölkerung wichtigen Themen wie Zivilschutz. Hier auf der Startseite erhalten Sie Informationen der jüngsten Ereignisse Ihrer Feuerwehr.

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Menüpunkt "Aktuelles" in den jeweiligen Unterkategorien. Sollten Sie Fragen zu Ihrer Feuerwehr haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir wünschen Ihnen ein informatives Durchblättern unserer Homepage.

 

16. 04. 2025 - 07:40 Uhr Das Kommando und die Mitglieder der FF Poysbrunn gratulieren PFM Florian HÖLLER zum runden 40er !!
Wir rüsten auf !
29. 03. 2025 - 11:23 Uhr Dank der großartigen und großzügigen Unterstützung durch die Poysbrunner Bevölkerung konnte unser Kommando nun endlich die ersten neuen Einsatzhelme an die Mitglieder übergeben. Weitere Helme werden in den nächsten Wochen angeschafft, so das wir auch in Zukunft bestens geschützt unsere Einsätze bewältigen können! Mehr Fotos Video
17. 03. 2025 - 09:14 Uhr VERORDNUNGSBLATT DER BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT MISTELBACH Jahrgang 2025 Ausgegeben am 11. März 2025 4. Verordnung Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach, Waldbrandverordnung 2025 Die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach hat am 11. März 2025 aufgrund des § 41 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975, verordnet: V E R O R D N U N G Die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach ordnet gemäß § 41 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände an: §1 Im Verwaltungsbezirk Mistelbach sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten. §2 Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 17 des Forstgesetzes 1975 mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-- oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. §3 Dieses Verbot tritt mit Tag der Kundmachung in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2025 außer Kraft. Hinweis: Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodenvegetation oder die lokalen Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Die Bezirkshauptfrau Mag. D r a x l e r

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Notrufnummern

122 - Feuerwehr

133 - Polizei

144 - Rettung

141 - Ärztenotdienst

 

Aktuelle Einsätze